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   OLG Frankfurt, 14.06.1995 - 20 W 184/95   

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https://dejure.org/1995,4300
OLG Frankfurt, 14.06.1995 - 20 W 184/95 (https://dejure.org/1995,4300)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.06.1995 - 20 W 184/95 (https://dejure.org/1995,4300)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Juni 1995 - 20 W 184/95 (https://dejure.org/1995,4300)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung der Einräumung einer Bauhandwerkversicherungshypothek ; Löschung einer Vormerkung im Grundbuch; Beantragung einer Löschungsbewilligung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Löschung einer Vormerkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie kann der Bauherr die Vormerkung für eine Bauunternehmersicherungshypothek löschen lassen? (IBR 1996, 223)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1298
  • FGPrax 1995, 180
  • Rpfleger 1996, 21
  • BauR 1995, 872
  • ZfBR 1996, 44
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 12.05.2004 - 2Z BR 19/03

    Prüfung der Wirksamkeit der Einigung nach § 20 GBO - Beschwerde gegen Eintragung

    § 25 GBO ist entsprechend anzuwenden, wenn eine einstweilige Verfügung analog § 269 Abs. 3 ZPO durch einen Beschluss des Prozessgerichts für unwirksam erklärt wird (BayObLGZ 1978, 15; OLG Frankfurt a. M. FGPrax 1995, 180).
  • OLG Köln, 13.03.2023 - 2 Wx 257/22

    Bausicherungshypothek trotz Bürgschaft!

    Denn die Vormerkung als akzessorisches Sicherungsrecht ist abhängig vom Bestand der gesicherten Forderung (Grüneberg/Herrler, BGB, 82. Aufl. 2023, § 883 Rn. 2), sodass das Grundbuch im Falle des Nichtentstehens oder des Erlöschens des gesicherten Anspruchs in Ansehung der eingetragenen Vormerkung unrichtig ist bzw. wird, wodurch der Weg der Berichtigung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises nach § 22 Abs. 1 GBO eröffnet ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.1995 - 20 W 184/95 - juris Tz. 10 m.w.N.).
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